Art. 1 § 1 : Clan
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Die Schwarze Legion ist ein Multigaming Clan und versteht sich als Spielgemeinschaft. Im Fordergrund steht das Spielen miteinander und das wettbewerbliche Spielen gegen andere. Jeder Member hat sich so zu verhalten, dass dem Ansehen des Clans nicht geschadet
wird. Dies gilt nicht nur im Spiel, sondern auch in Foren, Chats, im Teamspeak und im persönlichen Miteinander. Ein respektvoller und freundlicher Umgang untereinander und gegenüber Dritten, bildet die Basis für die Schwarze Legion.
Radikalismus wird in unserem Clan sowohl links als auch rechts nicht geduldet.
Radikale, politische, religiöse oder ähnliche Aussagen sind auf Public- und
Clanservern verboten!
Ebenfalls ist das Publizieren Pornographischer, Rechtsradikaler oder andere verbotener Inhalte auf der Homepage untersagt.
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Art. 1 § 2 : Clanstruktur
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Die Schwarze Legion untergliedert sich in Squads und wird durch einen Clanrat geleitet.
Der Clanrat lenkt die Geschicke des Clans und ist die oberste Instanz.Der Clanrat besteht aus folgenden Positionen:Der Clanleader (Mitglied mit der längsten Clanzugehörigkeit)Die Squadleader (werden im Januar gewählt durch die Fullmember des jeweiligen Squads) Eine genaue Stellenbeschreibung ist im Forum einsehbar.Die Membervertreter (werden im Juli gewählt durch die Fullmember des jeweiligen Squads)
Eine genaue Stellenbeschreibung ist im Forum einsehbar.Der Clanleader wird nicht gewählt er genießt das Privileg des Clanältesten und ist Verwalter der Clankasse. Sein Posten rückt zum nächst älteren wenn dieser Austritt oder er die Position ablehnt.Die Squadleader sind eigenverantwortlich was den Aufbau und die Aktivitäten der Squads betrifft. Personalentscheidungen, Verweise und Aufstellungen der Warteams sind ihm vorbehalten. Der Squadleader ist den Squadmembern wärend seiner Amtszeit Weisungsbefugt. Den Rauswurf eines Legionärs ist dem Clanrat vorbehalten. Der Squadleader wird jedes Jahr oder im Fall eines Rücktritts von den Squadmembern gewählt.Der Membervertreter soll die Stimme der Legionäre wiederspielgen und diese im Clanrat vertreten. Er ist die rechte Hand des Squadleaders und für die Betreuung der Squadmember zuständig. Der Membervertreter wird wie der Squadleader jährlich oder nach Rücktritt gewählt.Sollten es die Umstände nötig machen, kann der Clanrat in Ausnahmefällen die Wahl eines Squadleaders oder Membervertreters um maxmal 3 Monate vor- oder nachverlegen. Die Stimmrechte des jeweiligen Squads entfallen für diese Abstimmung.Sollten es die Umstände nötig machen, können die Member eines Squads, jederzeit an den Clanleader herantreten um eine vorzeitige Neuwahl eines Squadleaders oder Membervertreters zu beantragen. Dem Clanleader obliegt nun die Prüfung, ob eine einfache Mehrheit des Squads eine Neuwahl befürwortet. Ist dies der Fall, leitet der Clanleader eine Neuwahl ein.Die Organisation der Squadleader- und Membervertreter Wahlen obligen dem Clanleader. Er sammelt die Nominierungen durch die Squadmember und ernennt die Ämter nach dem einfachen Mehrheitswahlsystem. Dem Clanleader steht es frei, mit Begründung, eine Squadleader Nominierung abzulehnen.
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Art. 1 § 3 : Trialaufnahme
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Das Mindestalter für neue Mitglieder liegt bei 21 Jahren, in Ausnahmefällen kann durch den Clanrat die Altersgrenze herabgesetzt werden. Eine unterschreitung von 18 Jahren ist dabei nur mit 100% zustimmung im Clanrat möglich.
Jeder Bewerber, der in den Clan möchte, muss erst eine Trialzeit überstehen, bevor er
Fullmember wird. Die Trialzeit beträgt 8 Wochen.
Die Trialzeit dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Dem Trialmember obliegen die selben Pflichten, wie jedem Fullmember, ausgenommen davon sind die monatlichen Beiträge. Bis zu seiner Aufnahme als Fullmember, hat der Trial weder Anpsruch auf Admin- noch auf Stimmrecht innerhalb des Clans. Die Trialphase kann jederzeit, sowohl vom Clan, wie auch vom Trial, ohne angabe von Gründen beendet werden.
Die Entscheidung über die Aufnahme als Fullmember wird Demokratisch durchgeführt. Dem Squadleader der entsprechenden Sektion obliegt die Organisation der Abstimmung. Stimmberechtigt sind lediglich die Squadmember, wobei 2/3 des Squads für eine Aufnahme stimmen müssen, andern Falls gilt die Trialzeit als gescheitert. Dem Clanrat bleibt ein Vetorecht vorbehalten.
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Art. 1 § 4 : Fullmember
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Mit der Aufnahme zum Fullmember erweitern sich die Rechte und Pflichten des Legionärs, je nachdem welchen Weg er einschlagen möchte. Erklärt er sich bereit nach §7 einen Clanbeitrag zu entrichten oder nicht fallen die Rechte dementsprechend aus. Ein Stimmrecht bei großen Clanratssitzungen und Memberaufnahme steht jedem Fullmember zu.
Der Legionär versichert, dass er die aktuellen Regeln gelesen und verstanden hat und diese befolgt.
Wenn ein Legionär sich für ein Warteam anmeldet wird erwartet, dass er aktiv ist und sich an der Gemeinschaft beteiligt so weit es ihm möglich ist. Dies schließt die Trainingsteilnahme gem. §. 8 ein.
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Art. 1 § 5 : Familienangehörige
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Die Schwarzelegion versteht sich nicht nur als Spielgemeinschaft. Obwohl der Clan keine Frauen rekrutiert, möchten wir den Familienangehörigen (Spielerfrauen und Kindern) die Möglichkeit geben ihre Nähe zum Clan anzuzeigen. Unter Beachtung der internen Richtlinien können daher folgende Clantags getragen werden:
Angehörige eines Fullmembers: SL[A]_Nickname
Das Tragen des Clantags zeigt dabei lediglich die Nähe zur Schwarzenlegion, sowie die Anerkennung des Verhaltenskodex von SL an. Es ist jedoch mit keinem Memberstatus (Fullmember oder Trialmember) gleichzusetzen und beinhaltet auch keine dieser Rechte.
(Die Änderung dieser Clanregel bedarf der Zustimmung des Clanleaders)
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Art. 1 § 6 : Urlaub/Inaktiv
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Wenn ein Member im Urlaub oder inaktiv ist, hat er dies seinem Squadleader mitzuteilen. Sollte die inaktivität länger dauern kann der Member gem. §7 die Zahlung des Clanbeitrags aussetzen lassen. Eine durchgehende Inaktivität ist auf 6 Monate begrenzt und kann nur in ausnahmefällen durch den Clanrat verlängert werden.
Unangemeldete Inaktivität, sowie nicht erreichbarkeit nach den 6 Monaten führt nach Rücksprache mit dem Clanrat zu einem Ausschluss aus der Legion.
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Art. 1 § 7 : Clan Tag
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Jeder Member hat den Clan Tag vor seinem Nicknamen mit Ehre zu tragen.
Egal ob War, Funny, Public oder Teamspeak.Dieser sieht wie folgt aus:Americas Army: SL_Nickname
Battlefield 3: [SL]NicknameSollte der Member mit einem „Secound Accound“ spielen, kann er auf den Clan Tag verzichten.Der Member verpflichtet sich, den Clan Tag mit verlassen der Legion von allen Nicknames überall zu entfernen.
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Art. 1 § 8 : Clanbeitrag
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Kein Fullmember ist zur Zahlung eine Clanbeitrags verpflichtet.
Server-, Playeradminrechte und Mitgliedschaft im Clanrat werden nur Fullmembern freigegeben, welche auch einen Clanbeitrag leisten. (Ausnahmen werden nur über den Clanrat genehmigt)
In der Legion gibt es zwei Tarife:
2,5€ im Monat (Schüler/Studenten/Arbeitslose)
5 € im Monat (Normale Mitgliedschaft)
Die Clankasse wird zur Bezahlung der laufenden Kosten, wie Homepage, Teamspeak oder Gameserver verwendet.
Der Clanleader verwaltet die Clankasse und ist für Transparenz zuständig. Jeder Fullmember hat das Recht, sich die Kontobewegungen vom Clanleader offenlegen zu lassen.
Bei Inaktivität kann der Clanbeitrag druch Rücksprache mit dem Clanleader ausgesetzt werden.
Das nicht Bezahlen der Beiträge führt nach Rücksprache mit dem Clanrat zum Entzug der Rechte.
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Art. 1 § 9 : Training
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Das Training ist grundsätzlich für jeden Member Pflicht. Die Trainigszeiten des jeweiligen Squads sind dem Trainingsplaner zu entnehmen. Sollte ein Spieler nicht inaktiv gemeldet sein oder sich vom Training abgemeldet haben wird von einem Erscheinen ausgegangen. Sollte dies nicht der Fall sein, obliegt es dem Squadleader ob er gem. § 12 eine Verwarnung gegen den Member ausspricht.
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Art. 1 § 10 : Ligen
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Ist die Legion bzw. einer der Squads in einer Liga angemeldet, so ist jeder Squadmember zur Anmeldung in der Liga verpflichtet, unabhängig ob er dort Clanwars mitspielt oder nicht. Jeder Member hat in Ligawars seinen „First Account“ mit Clantag zu verwenden. Jeder Squad ist selbstständig für die Erschließung und Einhaltung der Ligaregeln verantwortlich. Die Einhaltung des §9 obliegt dem Squadleader.
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Art. 1 § 11 : Cheaten
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Cheaten ist Generell verboten. Ohne Ausnahme.
Unter Cheats fallen z.B. Wallhack, Aimbot, NoRecoil etc.Sobald ein Member bei einer solchen Aktion oder beim Verwenden eines Cheats entdeckt
wird, wird sofort sein SL-Account gesperrt und er wird aus dem Clan geworfen!Darüber hinaus wird der Cheater öffentlich auf der HP und bei allen befreundeten Clans
geoutet. Falls ein Mitglied ein anderes Mitglied beim cheaten erwischt so hat er die
Pflicht, es dem Clanrat mitzuteilen!Ebenfalls verboten ist die Verwendung von Bugs, Glitches und anderen Fehlern im Spieln, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Dem Squadleader obliegt in diesem Fall eine Bestrafung. Bei mehrfachem vorkommen wird der Spieler durch den Clanrat aus dem Clan entfernt.
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Art. 1 § 12 : Austritt
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Sollte ein Member den Clan verlassen, unabhängig ob aus freien Stücken oder durch Clanratsbeschluss, hat er gem §6 alle Clantags zu entfernen. Ebenfalls werden im sämtliche Rechte auf der Homepage, im Teamspeak und auf dem Servern entzogen.
Sollte der Member Vorschüssig Clanbeitrag bezahlt haben, hat er kein Recht auf Rückerstattung.DER MEMBER VERZICHTET AUSDRÜCKLICH MIT AUSTRITT AUF ETWAIGE VORSCHÜSSIG GEZAHLTE FINANZIELLE MITTEL!
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Art. 1 § 13 : Verwarnungen
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Bei bestimmten Ereignissen (Fehlverhalten, Regelverstoß oder Missbrauch der
Server – Admin – Rechte) können durch den Squadleader Verwarnungen ausgesprochen werden.
Diese können mit anderen Sanktionen wie Clan-bzw. Funwarsperren oder Entzug der Adminrechte gekoppelt werden. Der Entzug der Adminrechte, muss jedoch vom Clanrat beschlossen werden.
Sollten sich mehrere Verwarnungen ansammeln ( mindestens 3), oder ein besonders schwerer Fall auftreten, kann der Clanrat den Ausschluss des Members beschließen.
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Art. 1 § 14 : Geheimhaltung
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Claninterne Daten oder Informationen, sind streng vertraulich zu behandeln. Die Taktiken und Passwörter fallen ebenfalls unter die Geheimhaltung. Falls herauskommt, dass Informationen durch einen Member nach außen gelangt sind, kann dies zum Ausschluss durch den Clanrat führen.
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Art. 1 § 15 : Hard- und Software
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Grundsätzlich muss jeder Member über die Möglichkeit einer Voice-Kommunikation verfügen. Dies beinhaltet das Aktuell verwendete Programm sowie eine entsprechende Hardware wie z.B. ein Headset.
Ebenfalls muss der Member das in seinem Squad gespielte Spiel als Original besitzen.
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Art. 1 § 16 : Clanratsabstimmung
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Der Clanrat tagt in einem festgelegten Turnus. Grundsätzlich werden alle Entscheidungen im einfachen Mehrheitswahlsystem entschieden. Sollte sich durch enthaltung ein Patt ergeben, ist die Stimme des Clanleader ausschlaggebend. Der Clanrat kann aber die Abstimmung eines Themas auch den Fullmembern in der ersten Clanratssitzung des Monats überlassen.
Ausnahme bildet die Veränderung der Regeln. Hier wird mindestens eine zweidrittel Mehrheit benötigt.
Die Clanratssitzung wird vom Clanleader geführt und moderiert.
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